Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Sachverständige können mit Hilfe dieses Formulars eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung erhalten. Die Antragsbedingungen befinden sich auf dem Antragsformular. Das ausgefüllte und handschriftlich unterschriebene Formular ist dem Gutachterausschuss zu zusenden. Wir verweisen auf die Gebührensatzung, da diese Auskunft gebührenpflichtig ist.

Zur Erteilung einer Auskunft aus der Kaufpreissammlung  ist es unabdingbar, dass die notwendigen Auswahlkriterien durch den Antragsteller definiert werden. Einschätzungen (wie z.B. vergleichbare Lagen) werden durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses  nicht vorgenommen.

Sofern Informationen oder Erkenntnisse aus der Auskunft aus der Kaufpreissammlung an Dritte weitergegeben werden, ist darauf hinzuweisen, dass diese Informationen durch den Gutachterausschuss Kiel bereitgestellt wurden.

Antragsformular:

Auskunft aus der Kaufpreissammlung (Link zum Online-Antrag)

Auskunft aus der Kaufpreissammlung (pdf-Format)

Erläuterungen zur Auskunft aus der Kaufpreissammlung siehe unter

Ergebnis aus der Kaufpreissammlung.