Leibrentenbarwertfaktoren

Die Leibrentenbarwertfaktoren werden auf Grundlage der von DESTATIS veröffentlichten „Absterbeordnungen“ berechnet.

In den aktualisierten Rechenmaschinen ist es neuerdings möglich, frei wählbare Kapitalisierungszinssätze (1-15 %) zu nutzen. Weiterhin es möglich die Anzahl der Zinsperioden im Jahr, im Bereich von einer bis zwölf Perioden, frei zu wählen. Grundsätzlich ist jedoch anzumerken, dass Ergebnisse einer finanzmathematischen Berechnung (auf Grundlage von statistischen Ansätzen) ausschließlich als „Rechenergebnisse“ zu betrachten sind. In wie weit dieses Ergebnis als „marktüblich“ zu betrachten ist, kann nur durch den sach- und ortskundigen Anwender entschieden werden.

Im Rahmen von Nachfragen von Anwendern, die diese Rechenmaschinen für steuerliche Zwecke bzw. Unternehmensbewertungen nutzen, wurde der Wunsch geäußert „vollständig frei wählbare Zinssätze“ in Ansatz bringen zu können. Diesem Wunsch wurde entsprochen und die „freie Wählbarkeit“ der Zinssätze in die Tools integriert. Die aus den Rechenmaschinen resultierenden Ergebnisse sind grundsätzlich sachverständig zu interpretieren. (siehe Informationen oben)

Absterbeordnungen (bis zum letztversterbenden) aus früheren Jahren liegen dem Gutachterausschuss Kiel zur Zeit nicht vor. Ausnahme bildet hier die Absterbeordnung aus dem Jahr 1986-1988 für den Bereich der ehemaligen Bundesrepublik Deutschland (West). Diese sind in der unten stehenden Rechenmaschine integriert. Für den Bereich der “Ehemaligen DDR” sind bei DESTATIS keine Absterbeordnungen bis zum letztversterbenden aus früherer Zeit zu erhalten, somit kann keine “Rechenmaschine” bereitgestellt werden.

Für die Ermittlung von Leibrentenbarwertfaktoren zu einem Wertermittlungsstichtag zwischen „1986-1988“ und „2000-2002“ werden in der Wertermittlungsliteratur unterschiedliche mathematische Verfahren beschrieben. Für den Anwender der nachstehenden Rechenmaschinen, besteht somit die Möglichkeit sich dort zu informieren und eine sachverständige Entscheidung zur Bearbeitung dieses Sachverhaltes zu finden. (Bsp. „Praxis der Grundstücksbewertung“ – Autoren. Gerady, Möckel, Troff)

Leibrentenbarwertfaktoren dienen dazu, Leistungen die an das Leben von Personen gebunden sind, zu kapitalisieren. Hierbei stehen Rentenleistungen im Vordergrund. Außerdem werden Leibrentenbarwertfaktoren im Rahmen der Grundstücksbewertung benötigt.

Häufig werden Rechte an Grundstücken eingeräumt, bei denen eine oder mehrere Personen begünstigt werden bzw. betroffen sind. Sollen diese Rechte bewertet werden, ist die Dauer für die dieses Recht besteht eine wesentliche Größe. Ist eine natürliche Person lebenslänglich rechtlich begünstigt, so beschreibt die statistische Lebenserwartung die Dauer des eingeräumten Rechtes. Die statistische Lebenserwartung ist vom Alter der Person abhängig. Das statistische Bundesamt veröffentlicht „Sterbetafeln“, denen jeweils aktuelle Daten zugrunde liegen. Der Vergleich der aktuellen Sterbetafel 2012 / 2014 mit älteren zeigt eine hinlänglich bekannte Entwicklung; die Lebenserwartung ist gestiegen.

Die Qualität der unterstellten Laufzeit eines persönlich an einem Grundstück eingeräumten Rechtes ist somit unmittelbar von den zugrunde gelegten statistischen Zahlen abhängig. Insofern ist es wichtig, aktuelle Zahlen zu nutzen.

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in der Landeshauptstadt Kiel hat eine Rechenanwendung entwickelt, die Leibrentenbarwertfaktoren auf Basis der jeweils aktuellen Sterbetafel anzeigt. Liegen neue Veröffentlichungen des statistischen Bundesamtes (DESTATIS) vor, werden diese eingepflegt.

Im Rahmen der Verkehrswertermittlung werden häufig verbundene Leibrenten bewertet, bei denen Zahlungen „bis zum Tod der letztversterbenden Person“ oder „bis zum Tod der erstversterbenden Person“ sind. Die entwickelte Applikation berücksichtigt auch diese Möglichkeit, in dem Leibrentenbarwertfaktoren für zwei Berechtigte unter Berücksichtigung des Geschlechts ermittelt werden können.

Die den Leibrentenbarwertfaktoren zu Grunde liegenden “Sterbetafeln” und “Absterbeordnungen” werden von DESTA‍TIS (www.destatis.de) veröffentlicht. Das Datum der Pressemitteilung hierzu, ist den jeweiligen “Rechenmaschinen” zugeordnet (siehe unten). Leibrentenbarwertfaktoren können ausschließlich auf Grundlage von “Absterbeordnungen bis zum Letztversterbenden” ermittelt werden. Veröffentlichungen über diese Absterbeordnungen liegen ausschließlich zu den jeweilig angegebenen Stichtagen vor. Leibrentenbarwertfaktoren zu abweichenden Stichtagen (zwischen den Jahren 1988 und 2001) müssen sachverständig ermittelt werden. Methodische Ansätze zu diesem Themenbereich sind in der gängigen Wertermittlungsliteratur zu finden.

Die Lebenserwartung (in Jahren dargestellt) kann in den Veröffentlichungen auf den Seiten von DESTATIS (www.destatis.de) abgelesen werden.

Grundsätzlich ist anzumerken, dass der aus den Rechenmaschinen und der Anwendung der Leibrentenbarwertfaktoren ermittelte Wert, lediglich ein unter mathematisch-statistischen Gesichtspunkten ermitteltes Ergebnis darstellt. Je nach Fallgestaltung, Objekt etc. bleibt zu prüfen, in wieweit “übliche Marktteilnehmer” entsprechend am Grundstücksmarkt agieren. Das Ergebnis muss unter dem Gesichtspunkt der Marktrelevanz kritisch gewürdigt werden.

Zur Ermittlung des Wertes, des durch ein Recht (im oben genannten Sinn) belasteten Grundstückes, wird der Verkehrswert des fiktiv unbelasteten Grundstücks mit dem, aus dem Leibrentenbarwertfaktor ermittelten, Abzinsungsfaktor (an das Leben gebundener Abzinsungsfaktor) multipliziert. Die mathematische Grundlage bildet nachfolgende Formel, die auch in der WertR 2006 – 4.4.3 Anl.17 dargestellt ist.

f(x) = 1 – (ä(x) – 1) x p

Hierbei ist: f(x) = der Abzinsungsfaktor; ä(x) = Leibrentenbarwertfaktor; p = Zinsfaktor (z.B.: i.d.F. 0,05 bei 5%)

Hinweis: Hierbei ist zu beachten, dass der in dem Rechenbeispiel der WertR – Anl.17 dargestellte Leibrentenfaktor auf Grundlage einer „monatlich-vorschüssigen Zahlungsweise“ ermittelt wurde. Im Rahmen der Ermittlung des an das „Leben gebundenen Abzinsungsfaktors“, ist jedoch der jährlich-nachschüssige Leibrentenbarwertfaktor Grundlage des Rechenbeispiels. Dieser wird im Rahmen der unten stehenden Rechenmaschinen angegeben.

Hier geht es zu den Rechenanwendungen …

Rechenanwendung (*.xlsx)

Grundlage: Absterbeordnung

Datum der Veröffentlichung

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25.07.2023

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09.07.2021

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2000 - 2002

02.06.2004

1986 bis 1988

ohne

Ansprechpartner: Wolfgang Plaga – Tel.: 0431-901 2538
Bitte beachten Sie die Hinweise im Impressum.

Literaturhinweis:
Vogels, Manfred
Grundstücks- und Gebäudebewertung marktgerecht: mit Formeln, Rechenverfahren, Diagrammen, Tabellen und Rechnerprogrammierung, 1. Auflage – Wiesbaden, Berlin : Bauverlag 1977