Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte sind (gemäß § 196 BauGB) durchschnittliche Lagewerte unter Berücksichtigung des jeweiligen Entwicklungszustandes. In der Landeshauptstadt Kiel werden Bodenrichtwerte erschließungsbeitragsfreies Bauland ermittelt und beschlossen. Für den Bereich der Landeshauptstadt Kiel werden Bodenrichtwerte zum 31. Dezember des jeweilig geraden Kalenderjahres ermittelt. (Beispiel: 31.12.2012)

Die Bodenrichtwerte für das Gebiet der Landeshauptstadt Kiel werden in einer Karte dargestellt und veröffentlicht. Bodenrichtwerte zu einzelnen Lagen innerhalb des Stadtgebietes der Landeshauptstadt Kiel können Sie der digitalen Bodenrichtwertkarte entnehmen.

Bitte beachten Sie hierbei, dass die Bodenrichtwertkarte die zeichnerische Darstellung der durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Kiel beschlossenen Bodenrichtwerte ist.

Anwendungshinweise zur Nutzung der digitalen Bodenrichtwertkarte (Kiel)

Vor einer Anwahl eines bestimmten Bereichs von Kiel in der Bodenrichtwertkarte muss zum Grundverständnis der Inhalt des Links Bodenrichtwerte, Nutzen und Grenzen gelesen werden.

Weitere Informationen (Legende und Umrechnungsvorschriften) können, nach Auswahl einer Bodenrichtwertzone, über den Link im Fenster des Abfrageergebnisses angezeigt werden.

Bei Rückfragen steht die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte telefonisch unter den Telefonnummern

0431 – 901 2530 / 2539 oder 2546.

zur Verfügung.