Informationen / Auswertungen aus der Kaufpreissammlung

Neben allgemeinen Informationen zum Kieler Grundstücksmarkt (Marktinformationen), die gebührenfrei über die Internetseite www.gutachterausschuss-kiel zu erreichen sind, können über die Daten in der Kaufpreissammlung kleinräumige und spezifische Auswertungen erfolgen. Diese Auswertungen sind im Regelfall gebührenpflichtig (vgl. gültige Gebührensatzung).

Auswertung aus der Kaufpreissammlung (in der Form als Kaufpreisspanne)

Alle interessierten Personen sind antragsberechtigt. Im Ergebnis der Auswertung wird auf der Grundlage der durch die Antragsstellenden anzugebenen Auswahl-, bzw. Vergleichsdaten eine Kaufpreisspanne mit Mittelwert abgeleitet (Einzelauswertung). Dieser Spanne liegen tatsächlich gezahlte Kaufpreise zu Grunde. Anhand der Vergleichsdaten werden hinreichend vergleichbare Veräußerungsfälle zur (kleinräumigen) Auswertung herangezogen. Die abgeleitete Kaufpreisspanne kann als Orientierung im Rahmen von Kaufabsichten dienen.

Übliche Teilmärkte für derartige Auswertungen sind:

  • Eigentumswohnungen
  • bebaute Grundstücke des individuellen Wohnungsbaus
  • bebaute Grundstücke des Geschosswohnungsbaues
  • unbebaute Grundstücke mit besonderem Nutzungsaspekten (z. B. Kleingärten)

Im Einzelfall ist zu prüfen, ob auf Grund der Auswahl-/Selektionskriterien eine Auswertung möglich ist. Sollte eine Auswertung nicht möglich sein, fallen keine Gebühren an.

Antragsformular:

Auswertung aus der Kaufpreissammlung (Link zum Online Antrag)

Auswertung aus der Kaufpreissammlung (pdf-Format)

Auswertung aus der Kaufpreissammlung (in der Form als summarische Auswertung) bzw. (in der Form als aggregierte Daten)

Bei einer summarischen Auswertung wird als Auswerteergebnis auf Kenngrößen des Grundstücksmarktes abgestellt. Die Ergebnisse können flexibel und zeitlich aktuell den gewünschten Anforderungen angepasst werden. Die Marktinformationen basieren auf summarische Auswertungen. Darüber hinausgehende kleinteiligere oder kleinräumigere Informationen können antragsspezifisch abgeleitet und gebührenpflichtig mitgeteilt werden.

Unter “Auswertungen aus der Kaufpreissammlung in der Form als aggregierte Daten” sind Auswertungen zu verstehen, bei denen z.B. Informationen zu einzelnen Teilmärkten in Zusammenfassung erstellt werden.

Auskunft aus der Kaufpreissammlung (Vergleichskaufpreise)

Antragsberechtigt sind Personen, die ihr berechtigtes Interesse nachweisen und den sachverständigen Umgang mit den Kauffalldaten garantieren, bzw. gewährleisten. Üblicherweise werden diese Daten durch in der Grundstückswertermittlung tätige Sachverständige abgefragt. Die Datenübermittlung erfolgt gemäß den rechtlichen Bestimmungen des § 13 der Landesverordnung über die Bildung und das Tätigwerden der Gutachterausschüsse und der Zentralen Geschäftsstelle (Gutachterausschussverordnung – GAVO 2022). Einzelkaufpreise sind über sämtliche in der Landeshauptstadt Kiel bestehenden Grundstücksteilmärkte lieferbar. Über die geeignete Verwendung haben Antragsstellende zu befinden.

Antragsformular:

Auskunft aus der Kaufpreissammlung (Link zum Online-Antrag)

Auskunft aus der Kaufpreissammlung (pdf-Format)

! Die Bearbeitungszeit kann (je nach Auftrag und Auftragslage) auch bis zu 2 Wochen betragen !