Datenschutz

Datenschutzerklärung

1. Allgemein

2. Datenschutz und Kaufpreissammlung

1. Allgemein
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Kiel, nachfolgend Gutachterausschuss genannt, ist Betreiber dieser Website.

Datenverantwortlicher
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Kiel
Vorsitzender: Wolfgang Plaga
Andreas-Gayk-Straße 23 – 25
D – 24103 Kiel
Telefon: 0431/ 901 – 2538
E-Mail: Gutachterausschuss@Kiel.de

Datenschutzbeauftragter und Auskunftsrecht
Sie haben nach Artikel 15 Datenschutzgrundverordnung ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über die Sie betreffenden verarbeiteten personenbezogenen Daten. Bei Fragen zum Datenschutz oder vermuteten Verletzungen des Datenschutzrechtes können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten des Gutachterausschusses wenden.
Telefon: 0431 – 9012771
E-Mail: datenschutz@kiel.de

Ihnen steht zudem ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, zu.
Telefon: 0431 – 9881200
E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de

Der Gutachterausschuss geht mit personenbezogenen Daten sorgsam um. Sie werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Die zu den nachfolgend beschriebenen Zwecken erhobenen Daten werden stets voneinander getrennt abgelegt. Sie werden nicht zusammengeführt oder abgeglichen.

Einsatz von Cookies
Ein Cookie ist eine Textdatei, die der Server der Website des Gutachterausschusses an den Internetbrowser des Nutzers schickt.

Dazu zählen Session-Cookies. Session-Cookies speichern eine Zeichenfolge zur vorübergehenden Identifikation des Nutzers beziehungsweise einer Einstellung oder Auswahl, die der Nutzer getroffen hat. Weitere Nutzungsdaten werden nicht erhoben. Das Session-Cookie verliert seine Gültigkeit mit dem Abschicken des Formulars oder mit dem Schließen des Internetbrowsers und wird automatisch gelöscht.

Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie Cookies automatisch akzeptieren. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie von Fall zu Fall über die Annahme entscheiden, die Annahme von Cookies grundsätzlich ausschließen und/oder generell sämtliche Cookies beim Schließen des Browsers unabhängig von der Länge ihrer Gültigkeitsdauer löschen. Bitte beachten Sie, dass dann eventuell die mit Hilfe von Cookies gespeicherten Einstellungen verloren gehen und beim nächsten Aufrufen des jeweiligen Dienstes neu gesetzt werden müssen.

Protokoll
Jeder Zugriff auf das Internetangebot des Gutachterausschusses wird protokolliert.
Folgende Daten werden erhoben:

  • Datum und Uhrzeit des Abrufs

  • Name des aufgerufenen Internet-Dienstes, der aufgerufenen Ressource und der verwendeten Aktion

  • gegebenenfalls die Abfrage, die der abfragende Rechner gesendet hat

  • technische Daten des Servers, auf dem der Internetdienst aufgerufen wurde

  • die übertragene Datenmenge

  • eine Meldung über den Erfolg des Aufrufs

  • die IP-Adresse des aufrufenden Rechners

  • der verwendete Browser des aufrufenden Rechners.

Diese Daten werden zu Zwecken der Fehleranalyse und zur Abwehr von Angriffen auf die technische Infrastruktur sieben Tage aufbewahrt und anschließend gelöscht.

Statistische Auswertung
Um die Nutzung der Internetangebote auswerten und gegebenenfalls verbessern zu können, wird eine Statistik mit dem Programm Webalizer erhoben. Diese Daten werden ausschließlich auf dem vom Gutachterausschuss genutzten Server des Webhosters „DomainFactory“ gespeichert und nicht an Dritte weitergereicht. Die protokollierten IP-Adressen werden für die Auswertung nicht verwendet. Webalizer setzt dazu ebenfalls einen Cookie in Ihrem Rechner. Bitte beachten Sie: Falls Sie Ihren Browser so eingestellt haben, dass beim Schließen sämtliche Cookies gelöscht werden, müssten Sie gegebenenfalls beim nächsten Aufruf des Webangebots den Ausschaltvorgang wiederholen.

Formulare, Newsletter
Webformulare und Newsletter werden auf den Websiten des Gutachterausschusses nicht angeboten. Sie werden nicht aufgefordert, personenbezogene Daten einzugeben.

Weitergabe personenbezogener Daten
Daten, die beim Zugriff auf das Internetangebot des Gutachterausschusses protokolliert worden sind, werden an Dritte nur übermittelt, soweit der Gutachterausschuss gesetzlich oder durch Gerichtsentscheidung dazu verpflichtet ist oder die Weitergabe im Falle von Angriffen auf die Internetinfrastruktur zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist. Eine Weitergabe zu anderen nichtkommerziellen oder zu kommerziellen Zwecken erfolgt nicht.

Soziale Netzwerke, Facebook
Links zu sozialen Netzwerken werden auf der Website des Gutachterausschusses nicht angeboten.

Videos
Videos werden auf der Website des Gutachterausschusses nicht eingebunden.

Messagingdienste
Messagingdienste werden auf der Website des Gutachterausschusses nicht zur Verfügung gestellt.

E-Mails
Alle per E-Mail übermittelten Daten sind in der Regel technisch nicht geschützt. Der Gutachterausschuss empfiehlt Ihnen, persönliche und vertrauliche Daten, die Sie geheim halten wollen, nicht per E-Mail zu versenden.

Links
Unser Online-Angebot enthält Links zu Internetseiten anderer Anbieter/-innen. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Kiel hat keinen Einfluss darauf, dass diese Anbieter/-innen die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einhalten. Sie sollten daher stets die Datenschutzerklärung der anderen Anbieter/-innen prüfen.

Grundsätzlich sind die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung für den Gutachterausschuss maßgeblich. Hierbei wird im Besonderen auf die Artikel 12 ff. zu den Themenbereichen

hingewiesen.

2. Datenschutz und Kaufpreissammlung / Käuferanschreiben / Auskünfte aus der Kaufpreissammlung
Zweck der Datenverarbeitung
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Kiel (nachfolgend Gutachterausschuss genannt) hat als gesetzliche Aufgabe das Geschehen des Grundstücksmarktes durch Marktbetrachtungen transparent zu machen.

Grundstückskaufverträge inkl. Eigentumswohnungskaufverträge werden dem Gutachterausschuss durch vertragsbeurkundende Stellen übermittelt. Hierdurch ist der Gutachterausschuss in der Lage, seiner gesetzlichen geregelten Aufgabe nachzukommen (Baugesetzbuch § 193 BauGB). Im Rahmen der Auswertung dieser Kaufverträge sind regelmäßig zusätzliche Informationen durch den Gutachterausschuss einzuholen, da in den Verträgen lediglich wenige Angaben zu den wertrelevanten Eigenschaften des Kauffalls und der Immobilie vorliegen. Aus vorstehenden Gründen werden u.a. die Käufer der Immobilien als Informationsquelle genutzt und angeschrieben. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist im § 197 BauGB geregelt. Sämtliche Daten werden in der Kaufpreissammlung (§ 195 BauGB) geführt.

Ein namentlicher Bezug zwischen Verkäufer bzw. Käufer und Immobilie ist nicht Bestandteil der Datensammlung.

Neben der o.a. Aufgabe (Grundstücksmarkttransparenz) erstattet der Gutachterausschuss u.a. Verkehrswertgutachten. Hierbei ist es ggfls. notwendig, Verkehrswerte zu zurückliegenden Wertermittlungsstichtagen zu ermitteln. Beispielhaft sind hier Wertermittlungen im Bereich von Ehescheidungen zu nennen, da hier ggfls. ein Zugewinn zu ermitteln ist. Teilweise ist es notwendig Verkehrswerte (Marktwerte) gemäß § 194 BauGB zu weit zurückliegenden Stichtagen zu ermitteln. Zu dieser Aufgabenerledigung werden Marktdaten / Vergleichskaufpreise aus der zeitlichen Nähe des Wertermittlungsstichtages benötigt. Die Aufbewahrung der Daten erfolgt aus vorstehenden Gründen zum Zwecke der Aufgabenerfüllung dauerhaft.

Die Informationen der Kaufpreissammlung werden als aggregierte Daten (zusammengefasste Marktdaten) veröffentlicht. Siehe hierzu Immobilienmarktberichte, Bodenrichtwerte u.a. Veröffentlichungen auf der Internetseite des Gutachterausschusses Kiel. Hierbei ist kein unmittelbarer Objektbezug vorhanden.

Jede sachverständige Person erhält im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben unter Nennung des Grunds und Zwecks der Antragstellung eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form. Rechtsgrundlage hierfür ist der § 13 der „Landesverordnung über die Bildung und das Tätigwerden der Gutachterausschüsse und der Zentralen Geschäftsstelle (Gutachterausschussverordnung -GAVO) vom 27 April 2022“.

Behörden sowie Gerichte und Sachverständige für Grundstückswertermittlung erhalten diese Informationen zur Erfüllung ihrer Ausgaben bzw. zur Erstattung von Gutachten in nicht anonymisierter Form – mit Hausnummern.

Sämtliche Informationen werden ausschließlich unter der Verpflichtung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, an Dritte weitergegeben.