Grundstücksmarkt

Das Grundstücksmarktgeschehen für den Bereich der Landeshauptstadt Kiel wird vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte rückwirkend analysiert und dargestellt. Basis bildet die Kaufpreissammlung. Rechtliche Grundlage ist das Baugesetzbuch.

Zur Führung der Kaufpreissammlung ist jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt zu übertragen, von der beurkundenden Stelle in Abschrift dem Gutachterausschuss zu übersenden (§ 195 Abs. 1 Baugesetzbuch). Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte als selbständiges unabhängiges Gremium nutzt die mitgeteilten Daten allein zur Erfüllung seiner Aufgaben nach dem Baugesetzbuch.

Einen allgemeinen Überblick über das Bodenwertniveau innerhalb des Stadtgebietes gibt die Bodenrichtwertkarte. Auf schriftlichen Antrag werden einzelne Angaben, wie zum Beispiel das Preisniveau von Eigentumswohnungen, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte mitgeteilt. Die erforderliche Auswertung der Kaufpreissammlung ist gebührenpflichtig.

Detaillierte Angaben zum Grundstücksmarktgeschehen sind mit schriftlichem Antrag einer Auskunft aus der Kaufpreissammlung zu entnehmen. Diese Angaben sind nur sehr eingeschränkt zugänglich. Daten aus der Kaufpreissammlung werden in anonymisierter Form mitgeteilt, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse darlegt und die sachgerechte Verwendung der Daten gewährleistet ist. Die Auskunft aus der Kaufpreissammlung ist gebührenpflichtig.

Der Gutachterausschuss erstattet auf Grundlage des §193 BauGB Verkehrswertgutachten für Immobilien innerhalb des Stadtgebietes der Landeshauptstadt Kiel. Hierbei sind gesetzlichen Antragsberechtigungen zu berücksichtigen. Ein Verkehrswertgutachtens kann über das Antragsformular Verkehrswertgutachten beantragt werden.

Des Weiteren erstatten Sachverständige Verkehrswertgutachten und/oder Mietwertgutachten für Immobilien.