Bodenrichtwerte Nutzen und Grenzen

Wozu Bodenrichtwerte ?

Nutzen und Grenzen der Transparenz des Bodenmarktes mittels Bodenrichtwerten

Bodenrichtwerte werden auf Basis der Kaufpreissammlung und weiterer Daten des Gutachterausschusses ermittelt. Zur Führung der Kaufpreissammlung ist jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück zu übertragen, von der beurkundenden Stelle in Abschrift dem Gutachterausschuss zu übersenden (§ 195 Abs. 1 Baugesetzbuch).


Die mitgeteilten Daten werden allein zur Erfüllung der im Baugesetzbuch abschließend aufgeführten gesetzlichen Aufgaben des Gutachterausschusses verwendet. Insgesamt soll der Gutachterausschuss für Grundstückswerte als selbständiges, unabhängiges Gremium zur Transparenz des Grundstücksmarktes beitragen.


Damit diese Aufgabe gegenüber der Allgemeinheit erfüllt wird, so das Selbstverständnis des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Kiel, können Sie Bodenrichtwerte gebührenfrei per Internet oder telefonisch erfahren. Das Bereitstellen der Bodenrichtwerte ist eine gesetzliche Aufgabe. Gemäß §193 Abs. 3 Baugesetzbuch hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Kiel die in der Bodenrichtwertkarte angegebenen Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuch und der Landesverordnung über die Bildung und das Tätigwerden der Gutachterausschüsse und der Zentralen Geschäftsstelle (Gutachterausschussverordnung -GAVO) vom 27. April 2022 zum angegebenen Stichtag ermittelt.


Weitere Informationen über die Aufgaben und die Produkte des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Kiel können Sie unter den angegebenen Stichworten auf unserer Seite entnehmen.


Über die Bodenrichtwerte kann ein Aspekt des Grundstücksmarktes des Stadtgebietes beschrieben werden; die unterschiedlichen Werte von Grund und Boden. Ein Vergleich zwischen den Werten ist nur dann sachgerecht möglich, wenn der Einfluss von wertrelevanten Eigenschaften, wie die Grundstücksgröße bei Einfamilienhäusern oder die Geschossflächenzahl bei Mehrfamilienhäusern, normiert ist. Hierzu sind Hinweise unter der Seite “Legende mit Umrechnungsvorschriften” (siehe z.B. Legende 2012) gegeben.


Bodenrichtwerte sind für alle in der jeweiligen Zone lagetypischen Nutzungen ermittelt. Auf Basis des Bodenrichtwertes kann zu Grundstücken mit einer lagetypischen Nutzung der Bodenwert ermittelt werden; Bodenrichtwert und grundstücksspezifischer Bodenwert sind in der Regel nicht identisch.


Die Transparenz des Grundstücksmarktes über die Bodenrichtwerte hat dann seine Grenzen, wenn ein Grundstück nicht lagetypisch genutzt wird. Beispielsweise ist zu einem einzelnen Einfamilienhaus innerhalb eines Gewerbegebietes kein Bodenrichtwert ermittelt worden. In solchen speziellen Fällen ist eine sachverständige Ermittlung des grundstücksbezogenen Bodenwertes erforderlich.


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