Basis der Kaufpreissammlung sind Angaben aus allen, innerhalb des Stadtgebietes der Landeshauptstadt Kiel abgeschlossenen, Verträgen, bei denen Grundstücke gegen Entgelt übertragen wurden.
Wesentliche Angaben, die aus den Verträgen in die Kaufpreissammlung erfasst werden sind die zur Lage, zur Art und Nutzung der Bebauung und der gezahlte Kaufpreis. Durch die Geschäftsstelle werden diese vorliegenden Kauffälle weiter um wertrelevante Merkmale (bei bebauten Objekten z. B. Baujahr, baulicher Zustand) ergänzt, um eine höhere Informationsqualität zum Kauffall zu erzielen. Dies geschieht in wesentlichen Teilen durch die Beantwortung von nutzungsspezifischen Fragebögen durch die Käuferin/den/die Käufer und ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Führung der Kaufpreissammlung.
An alle Interessierten werden Auswertungen aus der Kaufpreissammlung auf Basis der nachverdichteten Kaufpreisdaten abgegeben. Die Kaufpreise für vergleichbare Objekte werden von der Geschäftsstelle ausgewertet und in Form einer anonymisierten Kaufpreisspanne dargestellt und schriftlich mitgeteilt. Die Auswertung ist gebührenpflichtig.
Eine Auswertung aus der Kaufpreissammlung dient dazu, den Grundstücksmarkt transparenter machen. Beispielsweise lässt sich ggfls. eine Kaufpreisspanne für Reihenhäuser in Elmschenhagen leicht darstellen, da hier eine Vielzahl von Objekten identischer Bauart und Grundstücksgröße vorliegen.
Eine Auswertung aus der Kaufpreissammlung kann jedoch nur erteilt werden, wenn in einer Lage mehrere vergleichbare veräußerte Objekte in der Datensammlung des Gutachterausschusses vorhanden sind. Dies trifft in besonderer Weise bei Eigentumswohnungen und Reihenhäusern zu. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob eine Auswertung unter Heranziehung nachverdichteten Kaufpreisdaten möglich ist.
Die Auswertung aus der Kaufpreissammlung versagt, wenn ein genauer Wert im Sinne des Verkehrswertes § 194 BauGB erforderlich ist.
Bei der Ermittlung von Verkehrswerten / Marktwerten sollten ausgewählte Daten aus der Kaufpreissammlung durch die Sachverständigen berücksichtigt werden. Sachverständige erhalten zum Zwecke der Erstellung von Gutachten jeweils für den einzelnen Auftrag gebührenpflichtige Auskunft aus der Kaufpreissammlung; wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird.
Insgesamt gibt es somit u. a. zwei Arten die Daten aus der Kaufpreissammlung für objektbezogene Informationen zu nutzen. Diese sind mit zwei unterschiedlichen Zielen verbunden. Weitere Informationen finden Sie unter Ergebnis aus der Kaufpreissammlung.
Eine Anhaltsgröße über marktübliche Preise für ein bestimmtes Objekt kann die Kaufpreisspanne als Ergebnis einer Auswertung aus der Kaufpreissammlung liefern.
Sehr konkret ist der „Preis, der [für ein Objekt] auf dem Grundstücksmarkt erzielbar wäre“. Dies entspricht dem Verkehrswert / Marktwert, den Sachverständige oder der Gutachterausschuss ermitteln können. Grundlage einer marktgerechten Wertfindung ist eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.