Führung der Kaufpreissammlung

Nach § 195 Baugesetzbuch (BauGB) ist der Gutachterausschuss zur Führung einer Kaufpreissammlung verpflichtet. Innerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gutachterausschusses ist jeder Vertrag in dem u. a. Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt übertragen wird von der beurkundenden Stelle in Abschrift an den Gutachterausschuss zu übersenden. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich über das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Kiel. Der Vertragsinhalt ist durch den Gutachterausschuss, bzw. deren Geschäftsstelle auf relevante Vertragsinhalte zu sichten in einer Kaufpreissammlung zu überführen. Relevante Vertragsinhalte sind u. a. der Kaufpreis, Flächenangaben, Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, und die Lage im Stadtgebiet. Die Kaufpreissammlung wird anonymisiert geführt, das heißt es werden keine personenbezogenen Daten erfasst. Sofern aus dem Vertragsinhalt ersichtlich, werden auch kaufpreisbildende Inhalte in die Kaufpreissammlung mit aufgenommen.

Im Regelfall weisen die zugesandten Verträge unter dem Gesichtspunkt der Kaufpreisbildung nur rudimentäre Inhalte auf. Wesentliche kaufpreisbildende Merkmale sind bei veräußerten bebauten Grundstücken im Teilmarkt für den individuellen Wohnungsbau (Eigenheime) oder bei Eigentumswohnungen u. a. die Wohnfläche, das Baujahr, der bauliche Zustand des Objektes, bzw. dessen Ausstattung.

Um diese wertbestimmenden Informationen zu erhalten und in der Kaufpreissammlung nach zu erfassen wendet sich die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses mit einem teilmarktspezifischen Fragebogen an den Käufer/die Käufer/in der Immobilie. Nach § 197 BauGB kann der Gutachterausschuss verlangen, dass Eigentümer und sonstige Inhaber von Rechten an einem Grundstück die zur Führung der Kaufpreissammlung notwendigen Unterlagen vorlegt. Mit der Rückübersendung des Fragebogens an die Geschäftsstelle ist diese Informationsverpflichtung weitestgehend erfüllt. Gegebenenfalls muss der Eigentümer oder der Besitzer des betreffenden Grundstücks auch dulden, dass Grundstücke u. a. zur Auswertung von Kaufpreisen betreten werden. Unter dem Vorsatz der Wirtschaftlichkeit ist die Informationsbeschaffung auf Grundlage von Fragebögen zweckmäßig.

Je nach Teilmarkt sind unterschiedliche Fragebögen entwickelt worden, die auf die kaufpreisbildenden Merkmale abstellen. Diese Fragebögen werden bei neuem Erkenntnisstand (z. B. hinsichtlich  kaufpreisbildender Merkmale) aktualisiert.

Fragebögen:

1.Teilmarkt unbebautes Grundstück
2.Teilmarkt bebautes Grundstück (individueller Wohnungsbau)
3.Teilmarkt bebautes Grundstück (Wohn-/Geschäftshäuser)
4.Teilmarkt bebautes Grundstück (Büro-/Geschäftshäuser)
5.Teilmarkt bebautes Grundstück (gewerblich genutzte Grundstücke)
6.Teilmarkt bebautes Grundstück (Wohnungs-/Teileigentum)

Die Angaben aus den Fragebögen werden in die Kaufpreissammlung eingearbeitet. Hierdurch entstehen qualitativ hochwertige Datensätze aus denen allgemeine Informationen zum Kieler Grundstücksmarkt abgeleitet werden können, die u. a. in Form von Bodenrichtwerten oder Marktinformationen erscheinen. Desweiteren können auch kleinräumige und spezifische Auswertungen zur Informationsgewinnung auf Grundlage der Kaufpreissammlung erfolgen.