Verkehrswertgutachten

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Kiel erstattet Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken.

Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. (§ 194 BauGB).

Ein Verkehrswertgutachten enthält üblicherweise keine detaillierte Ausführungen und /oder  Werteinschätzungen über

  • Kontaminationen des Grundstücks,
  • die Bodentragfähigkeit des Baugrundes,
  • Belastungen des Grundstücks mit Kampfmitteln,
  • evtl. verbaute schadstoffhaltige Baumaterial,
  • über Baumängel oder -schäden die nicht offenkundig sichtbar sind.

Im Rahmen der Verkehrswertermittlung wird sich von diesen oben angegebenen Anknüpfungstatbeständen freigestellt. Der Verkehrswert wird unter der Fiktion  einer unbelasteten Grundstücks- und Gebäudequalität ermittelt. Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.

Ein solches Gutachten können insbesondere die Eigentümer und ihnen gleichstehende Berechtigte schriftlich beantragen.

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind bundesweit für den Bereich einzelner Gebietskörperschaften gebildet. Innerhalb des jeweils örtlichen Zuständigkeitsbereichs werden die Gutachterausschüsse tätig.

Gutachten über bebaute und unbebaute Grundstücke und Rechten an Grundstücken werden des weiteren von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und sonstigen Sachverständigen erstattet.

Weitere Auskünfte zu Verkehrswertgutachten erhalten Sie telefonisch oder per
E-Mail von der Geschäftsstelle.

Informationen über die Kosten eines Verkehrswertgutachtens, in Form der Gebührensatzung, sowie über die Antragstellung erhalten Sie hier.